Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

  1. Gastaufnahmevertrag

    Wenn der Buchungsvorgang abgeschlossen und die Reservierung vereinbart ist, ist ein so genannter "Gastaufnahmevertrag" wirksam.  Der Vertrag oder diese Buchung wird erst mit dem ersten Teilzahlungseingang oder Überweisung des Gesamtbetrags auf das Konto von Neyland Apartments rechtsverbindlich. Buchungen werden nur bei fristgerechter Leistung der vereinbarten Teilzahlungen garantiert. Bei Nichtleistung oder verspätet überwiesenen Teilzahlungen behält sich der Vermieter das Rücktrittsrecht durch Stornierung des Mietvertrags vor. Es gilt die im Mietvertrag angegebene Personenanzahl als maximale Belegung je Apartment.

    a) Ist ein Apartment gebucht, oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

    b) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus:
    I. Verpflichtung des Vermieters ist es, das Apartment entsprechend der Buchung bereitzuhalten.
    II. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Dauer der Buchung des Apartments zu bezahlen.

    c) Nimmt ein Gast das gebuchte Apartment nicht in Anspruch, so bleibt er verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Mietleistung des Apartments zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dieser Preis ist Grundlage für anfallende Stornokosten. Die tatsächlichen Einsparungen von Neyland Apartments werden dabei berücksichtigt.

    d) Stornokosten:
    bis 80. Tag vor Reiseantritt 20%
    79.-46. Tag vor Reiseantritt 50%
    ab 45. Tag vor Reiseantritt 100%
    jeweils von der Buchungssumme.

    e) Kann Neyland Apartments das nicht in Anspruch genommene Apartment anderweitig zu gleichen Bedingungen vermieten, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Entstehen bei einer anderweitigen Buchung (z. B. nach einer Stornierung) Provisionskosten durch eine Zimmervermittlung oder eine andere Agentur, so hat der Gast diese Kosten ebenfalls zu tragen.

    f) Der Vermieter hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
    Neyland Apartments empfiehlt deshalb dringend eine Reiserücktrittsversicherung, die Sie unter diesem Link oder bei Ihrer Versicherungsagentur abschließen können.
    Diese Versicherung kann einen Gast relativ preiswert mit 2 % bis 3 % der Reisekosten gegen Stornierungskosten absichern.

     
  2. Zahlungsmodalitäten

    Neyland Apartments akzeptiert generell nur Vorkasse per Überweisung.
    In Ausnahmefällen kann die Miete auch per EC-Karte, Mastercard oder Visa bei Anreise beglichen werden.
    Weitere Kartenzahlungsotionen sind in Vorbereitung. Diese stehen zur Zeit jedoch noch nicht zur Verfügung.

     
  3. Rücktritt vor Reisebeginn

    Ein Rücktritt von dem Gastaufnahmevertrag ist grundsätzlich nicht möglich. Insbesondere sind Erkrankungen (auch Krankenhausaufenthalte) und andere Gründe die in der Person des Gastes liegen, kein Grund zur fristlosen Kündigung des Gastaufnahmevertrags. Es wird daher ausdrücklich empfohlen eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.

     
  4. Entrichtung des Mietpreises bei Nichtanreise

    Wenn der Gast den Aufenthalt aus Gründen nicht antritt oder abbricht, die der Gastgeber nicht zu vertreten hat, so ist der Gast zur Entrichtung des Mietpreises weiterhin verpflichtet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen vertraglichen Erfüllungsanspruch seitens des Gastgebers, sodass der Grund der Nichtinanspruchnahme der Beherbergungsleistung nicht von Belang ist. Der daraus resultierende Anspruch ergibt sich aus § 535 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 537 Satz 1 BGB. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Der Gastgeber ist aus Gründen der Schadensminderungspflicht gehalten, nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Die Beweislast trifft insoweit den Gast. Der Gast hat bis zur anderweitigen Vergebung der Leistungen den errechneten Betrag für die Dauer des Vertrages zu bezahlen. Es empfiehlt sich daher den Gastgeber frühzeitig von der geplanten Nichtinanspruchnahme in Kenntnis zu setzen. Reist der Gast ohne Benachrichtigung nicht an, so wird der Gastgeber die nicht in Anspruch genommene Unterkunft erst nach Ablauf des auf den geplanten Anreisetag folgenden Tages wieder zur anderweitigen Vermietung freigeben.

     
  5. Ersatzreisender
  6. Bis zum Reisebeginn können Sie als Gast einem Dritten die Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag übertragen. Dies ist sogar empfehlenswert, wenn die Reise kurzfristig nicht angetreten werden kann und aus diesem Grunde damit gerechnet werden muss, dass es dem Gastgeber nicht gelingen wird die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vermieten. Aus triftigem Grund kann der Gastgeber diese Person jedoch ablehnen. Die entstehenden Mehrkosten sind vom Gast zu zahlen.
     

  7. Wertsachen

    Für Wertsachen bietet Neyland Apartments in den meisten Wohnung einen Hotelsafe bzw. ein Schließfach an.
    Der Safeinhalt ist nicht über Neyland Apartments versichert.

     
  8. Haustiere

    Haustiere sind bei uns generell nicht erlaubt.
    Bei Missachtung behält sich Neyland Apartments eine Sonderreinigung auf Kosten des Gastes vor.

     
  9. Rauchen in Nichtraucherwohnungen

    Das Rauchverbot in den Nichtraucherwohnungen ist unbedingt einzuhalten.
    Nur in Nichtraucherwohnungen, die auch einen Balkon oder einen Garten haben, ist das Rauchen auf dem Balkon bzw. im Garten gestattet. Bei Missachtung des Rauchverbots behält sich der Vermieter eine Sonderreinigung der Wohnung auf Kosten des Gastes vor.

     
  10. Sachschäden

    Für Sachschäden über eine Gesamtsumme von ca. 20 Euro haftet in jedem Fall der Vertragspartner.
    Die Haftung ist auch dann nicht auszuschließen, wenn diese Schäden nicht von ihm persönlich, sondern von einem seiner Mitreisenden verursacht wurden.
    Sollten Sachschäden, die durch den Vertragspartner oder einer seiner mitreisenden Gäste im Apartment entstanden sein und eine Weitervermietung des Apartments verhindert werden, so haftet der Gast in vollem Umfang für alle daraufhin entstehenden Mietausfälle bis zur endgültigen Behebung aller Sachschäden, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Apartment wieder vermietet werden kann.
     
  11. Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Gast der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht rechtzeitig gewährt, oder wieder entzogen wird. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Gast die Rechte des Gastgebers dadurch verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet, sie unbefugt einem Dritten überlässt oder den Hausfrieden nachhaltig stört. Die Kündigung ist erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dass eine Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht.
     
  12. Haftungsausschluß bei Baulärm und / oder Geräuschbelästigung durch gastronomische Betriebe

    Neyland Apartments haftet nicht für o. g. Störungen während des Aufenthalts in einem unserer Apartments. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich im Erdgeschoss des Hauses Wedelstraße 1 mehrere gastronomische Betriebe befinden.

     
  13. Mängelanzeige

    Bei Übernahme des Mietobjektes sind etwaige Mängel und /oder Schäden sofort dem Gastgeber zu melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Unterlässt es ein Gast schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so droht der Verlust sämtlicher Ansprüche.

     
  14. Clubs

    a) Auch Clubs sind bei Neyland Apartments willkommen. Bei extremen, groben oder mutwilligen Sachschäden oder bei Störung anderer Gäste oder Pächter im Haus, wird im Zweifel auch nachts vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
    b) Neyland Apartments behält sich vor, bei offensichtlichen Clubbuchungen zu Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam eine Kaution von 50 Euro pro Person und Buchung zu erheben. Die Kaution wird bei entsprechenden Sachschäden solange einbehalten, bis der tatsächliche Sachschaden durch Rechnungen belegt werden kann. Im Anschluss wird der entstandene Sachschaden mit der Kaution verrechnet und die Differenz dem Vertragspartner überwiesen.
    c) Sollte die Kaution den Sachschaden nicht decken, so haftet der Vertragspartner für die noch offen stehende Differenz.
    d) Liegt kein Grund zur Beanstandung vor, wird die Kaution umgehend bei Abreise ausgezahlt.
    Clubs, mit denen Neyland Apartments gute Erfahrungen gemacht hat, brauchen keine Kaution bezahlen.

     
  15. Inhalt des Onlineangebotes

    Neyland Apartments stellt den Internetzugang über einen Telekom-Hotspot zur Verfügung. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
    Kann eine Internetverbindung nicht zur Verfügung gestellt werden, rechtfertigt dies keine Minderung des Mietpreises oder sonstige Ersatzforderungen.

    Neyland Apartments übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Qualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte der Telekom. Haftungsansprüche gegen Neyland Apartments, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen der Telekom bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen der Telekom verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

    Die Telekom ist allein verantwortlicher Provider und Ansprechpartner für alle Internetverbindungen in unseren Häusern.

     
  16. Haftung für Links

    Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggfs. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

    Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diese Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links.

     
  17. Einverständniserklärung
  18. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass Namen und Anschriften, sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatisierten Dateien gespeichert werden.
     

  19. Salvatorsiche Klausel

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dies gilt auch für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

     
  20. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Aurich. 
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AGB

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Neyland Apartments am Kurplatz
Bäckerstraße 5
Wedelstraße 1
26548 Norderney

Tel.: 04932 93 50 63
Fax: 032 222 499 155
ferien(at)neyland-apartments.de

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  tagesaktueller Belegungsplan         letzte Aktualisierung:        19. Juni  2013        11:05 Uhr

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